Funktionstraining und Rehabilitationssport
Rehasport ist ein gezieltes Gruppensportangebot zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Körpers und zur Steigerung von Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Bewegungssicherheit.
Diese Maßnahmen kommen für Sie in Frage, falls Sie Risikofaktoren zu orthopädischen Erkrankungen Ihres Bewegungssystems aufweisen oder Sie an einer chronisch orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung leiden, z.B. Arthrose, Skoliose, Osteoporose, Morbus Scheuermann, Fibromyalgie oder Morbus Bechterew.
Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und zu erhalten. Bei bestehender Einschränkung existiert ein Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport nach § 44 Sozialgesetzbuch IX.
Für die Teilnahme am Rehasport ist eine Zuzahlung nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Indikationen für Rehasport
Rehasport richtet sich an alle, die aufgrund einer chronischen Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen. z.B.:
- Beschwerden der Wirbelsäule, z.B. Schmerzen der Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule
- Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates, z.B. Osteoporose, Fibromyalgie, etc.
- Beschwerden der Gelenke, z.B. Arthrose
- Prothesen- und Endoprothesenversorgung
- Rheumatische Erkrankungen
- Haltungsschwächen oder Haltungsschäden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes mellitus
- Venenerkrankungen, Verschlusserkrankungen
- Lungenerkrankungen, Asthma
- Zustand nach Krebserkrankung
... und viele andere Beschwerdebilder
Erfragen Sie bei Ihrem Arzt, ob bei Ihnen eine entsprechende Indikation für eine Verordnung vorliegt.
Rehasport ist für Sie kostenfrei
Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung für die Teilnahme am Rehasport ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger (in der Regel Ihre Krankenkasse).
Sprechen Sie Ihren Arzt auf die Verordnung 56 an. Bei entsprechender Indikation kann Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen ohne dadurch sein Heilmittelbudget zu belasten.
Nach dem Ihr Arzt Ihnen die Verordnung 56 ausgestellt hat, reichen Sie diese zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald der Rehasport bewilligt wurde, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihren Trainingsbeginn.
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